kanzlei-wirtschaftsrecht-berlin-notariat-notar-erbrecht-familienrecht-immobilienrecht

Notar

Immobilien­recht |
Gesellschafts­­recht |
Erb­recht |
Familien­recht

Immobilien, Gesell­schaften, Unter­nehmens­nach­folge und Treu­hand: Oft ist ein Notar unver­zicht­bar, wenn es um diese Themen geht. Dann tut unser Notar mehr für Sie als Urkunden vor­zu­lesen. Er kümmert sich darum, Lösungen zu gestalten, die passen wie angegossen. Korrekt und verläss­lich versteht sich, aber auch zeitnah und kreativ. Genau das macht oft den Unter­schied. Und benötigen Sie eine Beglaubigung oder Bescheinigung, kümmert er sich auch darum.

Immobilien

Ohne Notar wechselt eine Immobilie nicht ihren Eigen­tümer. Aber Vertrag ist auch beim Notar nicht gleich Vertrag, selbst wenn manch einer davon ausgeht. Denn Immobilien­kauf ist nicht gleich Immobilien­kauf, Schenkung nicht gleich Schenkung.

 

Deshalb zieht unser Notar nicht einfach Vertrags­muster aus der Schublade. Wie bei allem anderen legen wir auch bei Immobilien­geschäften Wert auf individuelle Beratung und Gestaltung. Beratung und Gestaltung, die Ihren An­for­derungen und An­sprüchen gerecht wird – und damit unseren eigenen An­sprüchen an unsere Arbeit.

Gesellschaften

Wer eine Gesell­schaft gründet, ist nicht immer auf einen Notar angewiesen. Nur wer eine Kapital­gesell­schaft aus der Taufe heben will – ob als Neu­gründung oder aus einer bestehenden (Personen-)Gesell­schaft heraus –, braucht dafür einen Notar. So will es das Gesetz.

 

Den Gang zum Notar als bloßen Form­zwang zu sehen, wird der Sache aber nicht gerecht. Notare sind nicht nur „Beurkunder“, sondern auch Berater. Berater hinsichtlich grund­legender Über­legungen, aber auch in Detail­fragen zum Gesell­schafts­recht. So sehen wir das und genauso arbeitet unser Notar für Sie.

Nachfolge

Nach­folge­regelungen sind im Privaten wie im Geschäft­lichen Thema. Ein Thema, bei dem nicht zwangs­weise notarielle Unter­stützung notwendig ist – gerade im privaten Bereich. Aber auch hier macht das Gesetz Ausnahmen, beispiels­weise beim Erb­vertrag. Und greifen Nach­folge­regelungen in (Gesell­schafts­verträge von) Kapital­gesell­schaften ein, ist der Gang zum Notar notwendig.

 

Ein Notar setzt dann aber auch hier nicht nur Unter­schrift und Siegel unter vor­ge­fertigte Lösungen: Unser Notar ist – wie jeder Notar – Berater. Berater, der für Ihre Situation passende Nach­folge­lösungen erarbeitet.

Treuhand

Notare sind noch mehr. Sie sind auch Treu­händer und ver­wahren in bestimmten Fällen treu­hände­risch das Vermögen Dritter. In Form von Geldern beispiels­weise, um mögliche Vor­leistungs­risiken bei großen Trans­aktionen aufzu­fangen. Aber auch andere Ver­mögens­werte kann man Notaren zur Ver­wahrung anver­trauen. Das kann für Prioritäts­nachweise wichtig sein, aber auch, wenn es um den Quell­code von Software geht.

 

Dabei ist die Ver­wahrung trans­parent und zugleich sicher: Dem Grunde nach ist sie gesetz­lich geregelt – Details werden zwischen Mandant und Notar verein­bart. Das macht die notarielle Treu­hand verläss­lich und individuell. Sprechen Sie uns einfach darauf an.

Unsere Mandanten

Unternehmer

Unternehmen

Privatpersonen

Ansprech­partner