dbm-kanzlei-wirtschaftsrecht-berlin-erbrecht-familienrecht-gesellschaftsrecht unternehmensnachfolge

Nachfolge

Gesellschafts­recht |
Erb­recht

Nachfolge ist nicht gleich Nach­folge. Der Nach­lass sollte nach eigenen Vor­stel­lungen geregelt sein. Fehlen Nach­folge­regelungen für den Todes­fall oder den zeit­weisen Ausfall von Entscheidern, kann das ein Unternehmen vollständig lahmlegen – auch hier gibt es Regelungs­bedarf. Und natürlich sollte ein Verkauf oder die Über­tragung eines Unter­nehmens professionell gestaltet werden.

Wir setzen uns mit Ihnen zusammen und regeln die Dinge. Rechtzeitig, zuverlässig und mit der richtigen Dosis Kreativität.

Unternehmens­nachfolge

Wer Verantwortung im Unter­nehmen trägt, muss sich über Nach­folge Gedanken machen, keine Frage. Dabei geht es nicht nur um Nach­folge im Todes­fall. Auch Vor­sorge für plötzliche Aus­fälle durch schwere Krank­heit oder Unfall muss Thema sein.

 

Aber natürlich geht es auch um die reguläre, geplante Über­tragung bzw. den (Ver-)Kauf eines Unter­nehmens oder von Unter­nehmens­anteilen. Ob etabliert oder Start-up: Dann geht es um den richtigen Zeit­punkt, darum, alle wichtigen recht­lichen und ökonomischen Aspekte im Blick zu halten. Und darum, all das optimal zu gestalten. Dabei helfen wir Ihnen.

Erbschaft

Seinen privaten Nach­lass exakt nach eigenen Vor­stel­lungen zu regeln, schafft Sicher­heit. Sicher­heit für sich selbst, Sicher­heit für Erben oder das eigene Unter­nehmen. Sicher­heit, zu wissen, dass bestimmte Vermögens­werte bestimmten Personen zufallen und Sicher­heit, Reibungs­punkte unter Erben zu minimieren. Oder die Sicher­heit, zu wissen, dass das Vermögen Familien­mit­gliedern oder einem guten Zweck zugute­kommt. Um Ihnen diese Sicher­heit zu geben, finden wir passende Lösungen.

Schenkungen

Lebzeitige Schenkungen haben enorme Be­deu­tung, gerade für große Ver­mögen. Teile des Ver­mögens zu Leb­zeiten strategisch geschickt an künftige Erben zu übertragen, entlastet Erben unter Um­ständen stark. Unbe­dachte Schenkungen bergen jedoch Risiken. So beispiels­weise, wenn das eigene Zuhause übertragen wird, ohne dass sich die Wohn­situation ändern soll, dazu aber keine Regelungen getroffen sind.

 

Vorteile künftiger Erben dürfen nicht massiv zulasten der Schenkenden gehen. Mit passenden Regelungen ein Gleich­gewicht der Interessen zu finden, ist dann unsere Aufgabe.

Unsere Mandanten

Unternehmer

Vermögende Privatpersonen

Ansprech­partner