Individualarbeitsrecht, Tarifrecht und Betriebsverfassungsrecht, Sozialrecht mit Bezug zum Arbeitsverhältnis und kirchliches Arbeitsrecht. Wir sind im Arbeitsrecht überall zu Hause. Im Allgemeinen und im Speziellen beraten, begleiten und vertreten wir Sie. Und natürlich prüfen, gestalten und verhandeln wir bei Bedarf genau die Vereinbarungen, die Sie benötigen.
Arbeitsvertrag / Aufhebungsvertrag
Ob Vorlage für eine Vielzahl von Arbeitsverhältnissen oder exakt zugeschnitten auf den Einzelfall. Ob Arbeits- oder Aufhebungsvertrag. Ob am Anfang, am Ende eines Arbeitsverhältnisses oder währenddessen. Ob Arbeitgeber oder Führungskraft, ob Vorstand oder Geschäftsführer. Alle Beteiligten sollten in jeder Situation Wert darauf legen, dass Verträge für ihre konkrete Verwendung im Arbeitsverhältnis vorteilhaft gestaltet sind.
Für alle Situationen im Arbeitsverhältnis und dessen Beendigung finden Sie bei uns Spezialisten – auch wenn es um einvernehmliche Regelungen geht.
Umstrukturierung
Wirtschaftlicher Wandel bedingt häufig unternehmerischen Wandel. Einen Wandel, der Arbeitgeber bei Umstrukturierungen an die Grenzen ihres Weisungsrechts bringen kann. Denn unternehmerische Entscheidungen erfordern meist personelle Veränderungen – in Einzelfällen oder im großen Stil.
Strukturelle Neuordnung sollte dann frühzeitig mit arbeitsrechtlichen Maßnahmen koordiniert werden. Versetzungen oder betriebsbedingte Kündigungen im kleinen Rahmen. Verhandlungen mit dem Betriebsrat und der Gewerkschaft, Überleiten von Arbeitsverhältnissen oder die Gestaltung und Umsetzung von Abfindungen und Vorruhestand, wenn viele betroffen sind. In allen Fällen begleiten wir Sie strategisch – und finden Lösungen für Sie.
Arbeitssozialrecht
Trifft Sozialrecht auf Arbeitsrecht, spielt es in Unternehmen eine große Rolle. So z. B., wenn es um Beitragsnachforderungen geht. Für Scheinselbstständige, für Geschäftsführer, Gesellschafter oder für Mitglieder berufsständischer Versorgung kann das zum Thema werden. Deswegen gilt es, Risiken im Hinblick darauf zu kennen, regelkonforme Abläufe zu entwickeln. Und natürlich gilt es, rechtzeitig zu handeln, möglichst bevor Konflikte entstehen. Darum kümmern wir uns für Sie, genauso wie um Fragen zur Beschäftigung von Schwerbehinderten, zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht oder zur Künstlersozialversicherung.
Wir klären Möglichkeiten der Rückforderung von Zahlungen oder Haftungsfragen – intern oder extern. Und wir setzen Forderungen durch oder wehren sie ab, versteht sich.
Tarifverhandlungen
Arbeitgeber sind oft mit tarifrechtlichen Fragestellungen konfrontiert: Wenn es um Beratung und Verhandlung von Haustarifverträgen geht oder die Anbindung an zeitgemäße tarifliche Entgeltsysteme. Wenn es um den Wechsel oder das Ende einer Tarifbindung oder den Austritt aus einem Verband geht. Oder wenn ein Arbeitskampf droht oder sich der Arbeitgeber Streikmaßnahmen ausgesetzt sieht.
Wir beantworten Ihre Fragen dazu, gestalten und verhandeln für Sie.
Betriebsverfassung
Die Mitbestimmung von Arbeitnehmern ist Teil arbeitsrechtlicher Vorgänge, im Großen und bei Maßnahmen im Kleinen. Mitbestimmung hat viele Gesichter und unterschiedlich starken Einfluss auf unternehmerische Handlungsfreiheit.
Sie bietet aber auch Gestaltungsmöglichkeiten: Raum für Betriebsvereinbarungen, die das Arbeiten aktiv gestalten, wenn es beispielsweise um Dienstplangestaltung oder Zeiterfassung geht. Und sie ist die Basis für Vereinbarungen, die z. B. bei Umstrukturierungen Interessen- und Nachteilsausgleich schaffen können.
Möglichkeiten und Grenzen, Chancen und Risiken betriebsverfassungsrechtlicher Vorgaben gilt es zu kennen, um unternehmerisches Handeln effizient danach auszurichten. Dabei sind wir gerne behilflich – bei einzelnen Personalmaßnahmen oder wenn es um den großen Rahmen geht.
Kirchliches Arbeitsrecht
Sind diakonische Einrichtungen oder die Kirche selbst Arbeitgeber, hat das Auswirkungen im Arbeitsrecht. Wenn es um die tarifähnliche Vergütung geht, um Arbeitskampf oder Mitbestimmung – aber auch rund um die Arbeitsverträge und ihre Beendigung ist immer wieder kirchliches Sonderrecht zu beachten.
Wir kennen diese Besonderheiten. Und wir haben Erfahrung im rechtlichen Umgang damit – zu Ihrem Vorteil.