Verlässliche Analysen, korrekte Einschätzung von Haftungs- und Prozessrisiken, Erfahrung, taktisches Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsstärke sind Dinge, auf die es in Haftungsfällen besonders ankommt. Sie können sich auf unseren Rat verlassen und darauf, dass wir für Sie das für Sie Richtige tun. Um Ihren Anspruch durchzusetzen, Ansprüche gegen Sie abzuwehren oder zu befriedigen – ganz wie es die Situation erfordert.
Schienenverkehr
Beim Thema Haftung und Schienenverkehr geht es für Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) und Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) schnell um viel Geld – ob Forderungen abzuwehren oder geltend zu machen sind.
Und doch gibt es wenige Kanzleien in Deutschland, die wirklich wissen, worum es in solchen Fällen geht – außergerichtlich und vor Gericht. Wir gehören seit Jahren dazu.
Immobilien
Immobilien müssen sicher sein – für alle, die mit ihnen in „Berührung“ kommen. So sicher, dass es nicht zu Schäden kommt. Andernfalls stehen Haftungsfragen im Raum. Das gilt für „normale“ Immobilien, in besonderem Maße für Infrastruktur- und Industrieanlagen.
Deswegen gilt es Haftungsmaßstäbe und Verkehrssicherungspflichten zu kennen, Haftungsrisiken zu minimieren. Dabei unterstützen wir Sie. Und kommt es zu einem Haftungsfall, kümmern wir uns darum – aktiv und passiv.
Versicherungen
Versicherungen spielen im Zusammenhang mit Haftung eine enorm wichtige Rolle, vor allem wenn es um große Schäden geht. Bei großen Schäden geht es auch für Versicherungen im Zweifel um viel.
Aber nicht jeder Fall ist ein Versicherungsfall, nicht jeder erhobene Anspruch berechtigt. Dann brauchen auch Versicherungen oft rechtliche Unterstützung von außen. Von Anwälten, die wissen, was zu tun ist, was besser nicht. Genau diese Unterstützung bekommen Sie von uns.
Regresse
Sind Personen von einem Haftungsfall betroffen, können Sozialversicherungsträger (SVT) oder Sozialleistungsträger (SLT) Regressansprüche geltend machen, wenn auch keine eigenen. Ob der Anspruch besteht, ist – natürlich – Sache des Einzelfalls.
Solche Ansprüche effektiv abzuwehren, ist eine „Kunst“ für sich – eine Kunst, die nicht viele Anwälte sicher beherrschen. Wir beherrschen sie: Wir wissen, worum es geht und wie es geht.
Organe und Gesellschafter
Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte: Sie werden in der öffentlichen Wahrnehmung oft kritisch beäugt. Gute Bezahlung und öffentlichkeitswirksam hohe Abfindungen sorgen dafür. Was aber oft unter den Tisch fällt: Organschaft ist durchaus mit Haftungsrisiken verbunden. Mit teils massiven Haftungsrisiken, die auch auf die private Existenz durchschlagen können.
Geht es um Durchgriffshaftung, treffen persönliche Haftungsrisiken dann nicht nur Organe, sondern auch Gesellschafter von Kapitalgesellschaften.
Steht in diesen Fällen Haftung im Raum, geht es nicht mehr ohne Anwalt. Denn im Zweifel steht viel oder sehr viel auf dem Spiel, nicht nur Geld. Genau dann können Sie auf uns zählen.
Berufsträger
Läuft in der Rechtsberatung etwas nicht wie gewünscht, wird der Ruf nach Haftung schnell laut – mal berechtigt, mal unberechtigt. Denn nicht jeder unerwünschte Ausgang ist ein Fehler, nicht jeder echte Fehler verursacht einen finanziellen Schaden.
Das zu klären, ist dann unsere Aufgabe. Für die eine oder die andere Seite. Der Vorteil für Sie: Wir kennen beide Seiten. Das hilft uns, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen – ob Anwalt, Notar oder Mandant.